Wie funktioniert eigentlich so eine Wohnungsbaugenossenschaft?
Der Genossenschaftsgedanke ist aktueller denn je – solidarisches Wirtschaften mit dem Zweck der Förderung der Mitglieder. Keine andere unternehmerische Rechtsform verfolgt neben der wirtschaftlichen Sicherung gleichzeitig so strikt gesellschaftliche Ziele. Zudem gelten Genossenschaften als die mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation. Denn nicht zuletzt seit 2016 gilt diese solidarische Idee als nachahmenswertes Modell für das Wirtschaften im 21. Jahrhundert.
Prinzip der Selbsthilfe, Selbstorganisation und Selbstverantwortung
Die Grundidee einer Genossenschaft liegt in der Selbsthilfe ihrer Mitglieder: Was einer allein (finanziell oder organisatorisch) oft nicht schaffen kann, schafft die Gemeinschaft. Davon profitiert schließlich nicht eine Einzelne*r, sondern alle Beteiligten. Insofern bildet eine Genossenschaft einen aktuellen Gegenentwurf zum kapitalistischen Wirtschaftssystem. Das Prinzip der Selbstorganisation bedeutet, dass sich Mitglieder einer Genossenschaft eigenständig organisieren. Sie entscheiden über Struktur und Arbeitsweise. Ebenso handeln Mitglieder einer Genossenschaft gemeinsam für ihre Ziele und verantworten auch gemeinsam ihr Handeln, indem sie die Haftung dafür übernehmen.
Förder- und Identitätsprinzip
Weitere wichtige Prinzipien in einer Genossenschaft sind das Förderprinzip und das Identitätsprinzip. Das Förderprinzip besagt, dass die Genossenschaft auf die Förderung ihrer Mitglieder und nicht auf die Dividendenausschüttung ausgerichtet ist. Das Identitätsprinzip klärt, das Mitglieder zugleich Eigentümerinnen und Geschäftspartnerinnen sind.
Eine eingetragene Genossenschaft ist also eine Unternehmensform, die auf besonderen Werten beruht:
- Freiwillige und offene Mitgliedschaft
- Demokratische Entscheidungsfindung durch die Mitglieder
- Wirtschaftliche Mitwirkung der Mitglieder
- Autonomie und Unabhängigkeit
- Ausbildung, Fortbildung und Information
- Kooperation mit anderen Genossenschaften
- Vorsorge für die Gemeinschaft der Genossenschaft.
Durch diese gegenseitige soziale und wirtschaftliche Förderung kann eine tragfähige und nachhaltige Balance zu Gunsten Aller entstehen. Eine Wohnungsbaugenossenschaft hat den klaren Auftrag für die Schaffung von preiswertem Wohnraum zu sorgen, als auch für Formen des Zusammenlebens Sorge zu tragen.
Organisationsstruktur einer Genossenschaft
Die Genossenschaft erhält durch die Satzung eine demokratische Struktur, deren zentrales Organ die Generalversammlung ist, bei der jedes Mitglied – unabhängig von der Anzahl der eigenen Genossenschaftsanteile – eine Stimme hat. Die Mitglieder wählen die Aufsichtsrätinnen, welche die Vorständinnen bestellen. Die Vorständinnen leiten die Genossenschaft im operativen Geschäft und vertreten diese nach außen. Sowohl Vorständinnen, als auch Aufsichtsrät*innen sind den Mitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet.
Gesetzliche Anforderungen und Prüfung
Jede Genossenschaft muss im Genossenschaftsregister eingetragen sein und einem Genossenschaftsverband mit gesetzlichem Prüfungsrecht angehören. Die Prüfung unterstützt die Mitglieder beim soliden Wirtschaften, der Einhaltung der gegenseitigen Förderung, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Diese Verpflichtung macht Genossenschaften seit jeher zu einer der sichersten Rechtsformen hinsichtlich Langfristigkeit, Insolvenz- und Anleger*innenschutz.